GEBÜHREN MIETVERTRAG
Schriftliche Mietverträge und deren Verlängerung unterliegen der Gebührenpflicht.
Verträge über die Miete von Wohnräumen (Miete zu Wohnzecken) sind jedoch gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 Gebührengesetz seit 11. November 2017 gebührenfrei.
Vermieter sind verpflichtet, die Gebühr von Mietverträgen selbst zu berechnen und innerhalb der Frist an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel abzuführen, sowie eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft (mit Formular "Geb1-EDV BMF") zu übermitteln.
Nachfolgend finden Sie Links zu nützlichen Informationen und zu den Finanzamt-Formularen.
- Formular Anmeldung Selbstberechnung der Gebühren (Geb1 BMF)
- Erläuterungen zum Gebührenformular Geb 1 (Geb 1a BMF)
GrESt und ImmoESt
Der Erwerb von inländischen Liegenschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer.
Von welchem Wert wird die GrESt bemessen, wie hoch ist der Steuersatz und wann entsteht die Steuerschuld? Gibt es Befreiungen?
Wichtige Informationen und Details zur Grunderwerbsteuer finden Sie unter dem Link zum Bundesministerium für Finanzen bmf.gv.at
Seit dem 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von privaten Immobilien grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht.
Beim Immobilienverkauf fällt daher grundsätzlich Immobilienertragsteuer an.
Von welchem Wert wird die ImmoESt bemessen und wie hoch ist der Steuersatz? Gibt es Befreiungen von der Besteuerung, die ich geltend machen kann (Hauptwohnsitz, selbst hergestelltes Gebäude)?Wichtige Informationen und Details zur Immobilienertragsteuer finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bmf.gv.at
NEBENKOSTENÜBERSICHT
Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen?
Welcher Ablauf besteht, wenn ich einem Immobilienmakler den Auftrag erteilen möchte?
Nachfolgend für Sie zum Download die Nebenkostenübersichten samt weiteren Informationen und Konsumentenschutzbestimmungen für Miete / Vermietung bzw. Pacht / Verpachtung und Kauf / Verkauf.
Konsumenten bitte beachten:
Mit 13. Juni 2014 ist in Österreich das "Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (VRUG) in Kraft getreten. Mit davon umfasst ist das "Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz" (FAGG).
Seit diesem Zeitpunkt sind für Geschäfte mit Verbrauchern Maßnahmen und Abläufe vorgegeben, die eine Umstellung der bisherigen Gewohnheiten der Verbraucher bei Anfragen auf Inserate oder Aufträge zum Verkauf oder der Vermietung zur Folge haben.
Auch unser Büro erfüllt lediglich die neuen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben und ersuchen wir um Verständnis für den angepassten Ablauf. Die Nebenkostenübersichten und Geschäftsbedingungen wie auch das Formular für das Widerrufsrecht wurden von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlen und stehen Ihnen nachfolgend zum Download bereit.
MIETE - PACHT
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher öffnen
- Nebenkosten und Informationen zum Maklervertrag "ÖVI Form 13M" öffnen (samt Widerrufsformular Verbraucher)
- Widerrufsformular für Verbraucher (Muster) öffnen
KAUF - VERKAUF
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher öffnen
- Nebenkosten und Informationen zum Maklervertrag "ÖVI Form 13K" öffnen (samt Widerrufsformular Verbraucher)
- Widerrufsformular für Verbraucher (Muster) öffnen
IMMOBILIENCARD – BERUFSAUSWEIS
Die Immobiliencard ist eine scheckkartengroße Karte und ein Berufsausweis für eine Person, die rechtmäßig für das befugte Unternehmen (Immobilientreuhänder) tätig ist. Das Aussehen der Karte ist österreichweit einheitlich. Die Immobiliencard belegt die gewerberechtliche Berechtigung und fachliche Kompetenz. Auf einen Blick sehen Sie als Kunde, dass die Person, die Ihnen gegenübersteht ein Immobilienspezialist ist! Damit wissen Sie, dass Sie in guten Händen und gut aufgehoben sind. Sie können darauf vertrauen, dass der Immobilientreuhänder Sie nach bestem Wissen und Gewissen berät und unterstützt.
Ziel der Interessensvertretung der Immobilientreuhänder ist es, alle Konsumenten zu sensibilisieren und zu lernen auch darauf zu achten, wem am Immobilienmarkt Vertrauen geschenkt werden kann. Diese Initiative wird auch von Konsumentenvertretern unterstützt und soll dazu führen, dass unbefugte Gewerbeausübung keine Chance mehr hat.

RATGEBER VERKAUF
Worauf es ankommt.
Im nachfolgenden Download des WKO-Folders finden Sie einige Tipps damit der Verkauf reibungslos abläuft.
Was Sie beim Verkauf beachten sollten!
RATGEBER KAUF
Vom Traum zur Wirklichkeit.
Im nachfolgenden Download des WKO-Folders finden Sie einige nützliche Tipps worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Was Sie beim Kauf beachten sollten!
RAUCHWARNMELDER
Gemäß den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften müssen in Wohnungen - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (§14 Abs. 9 K-BV). Diese Vorschrift bezieht sich auf Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) sowie Gänge, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräume führen.
Rauchwarnmelder Zertifizierung nach DIN 14676 & DIN 14604
Link zu den Kärntner Bauvorschriften
Link zur Kärntner Bauordnung
Anschrift
- Tarviser Straße 136
- A-9020 Klagenfurt